Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hans Werner GmbH (AGB)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für die gesamten Verträge zwischen der

Hans Werner GmbH & Co. KG
Weidacher Straße 31
83620 Feldkirchen-Westerham
Germany
Tel.: +49 80 63 / 488 300
E-Mail: info(at)hw-parts.de
Internet: www.hw-parts.de

– im folgenden Verkäuferin genannt –

und dem Kunden.

1.2 Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind ausschließlich Unternehmer.Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in  Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Gescһäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

2. Vertragsschluss und -inhalt, Vertragssprachen

2.1 Der Vertrag kommt unter den in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen zustande.

2.1.1 Sämtliche Angebote sind freibleibend – d.h. die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine bindenden Angebote dar; es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

2.1.2 Die Angebote stehen in deutscher, englischer, italienischer, polnischer und russischer Sprache zur Verfügung.

2.1.3 Beim Online-Kauf legt der Kunde die von ihm gewünschte Ware in den sog. „Warenkorb“. Durch ankli cken des Buttons „Warenkorb“ kann der Inhalt unverbindlich angesehen werden.Die Produkte können durch Anklicken des Buttons „Entfernen“ wieder aus dem „Warenkorb“ entfernt werden. Wenn der Kunde die im „Warenkorb“ befindlichen Produkte kaufen will, klickt er auf den Button „Bestellen“. In dem sich nun öffnenden Fenster sind die persönlichen Daten des Kunden, sowie die Liefer- und Zahlungsbedingungen angegeben. Wenn im Bestellvorgang „Bestellung“ angeklickt wird, wird ein verbindliches Angebot gegenüber der Verkäuferin abgegeben. Der Vertrag kommt mit der Zusendung der Bestätigungs-E-Mail zustande. Die Bestätigungs-E-Mail enthält die Bestelldaten des Kunden einschließlich der Versandkosten und die AGB. Das Vertragsangebot des Kunden kann innerhalb von drei Werktagen nach dessen Eingang von der Verkäuferin angenommen werden.

2.2 Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs durch den Zulieferer bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Vertragsparteien dem Kunden zumutbar sind. Sofern die Verkäuferin oder der Zulieferer zur Bezeichnung der Bestellung oder des Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.

2.3 Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt; sie gelten als einzelnes Geschäft.

2.4 Ein Beschaffungsrisiko übernimmt die Verkäuferin nicht. Der Vertragsschluss erfolgt daher unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Die Verantwortlichkeit der Verkäuferin für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird die Verkäuferin den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.

3. Preise, Liefer- und Versandkosten

3.1 Der jeweils angegebene Preis versteht sich als Nettopreis ab Werk zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst nicht die Transport- und Versandkosten.

3.2 Die Verkäuferin hat das Recht, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend eingetretener Kostensteigerungen aufgrund von Zulieferverträgen, Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, so ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag nach Maßgabe des § 313 Abs. 3 BGB zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wird für diesen Fall ausgeschlossen.

3.3 Die Versandkosten werden dem Kunden mit der Bestätigungs-E-Mail mitgeteilt. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen können im Einzelfall weitere Steuern und/oder Abgaben vom Kunden zu zahlen sein. Ihre Höhe richtet sich nach dem jeweiligen konkreten Angebot und den darin gemachten Angaben.

4. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

4.1 Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonti bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist sie zudem befugt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. Fällige Geldforderungen sind mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

4.3 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch die Verkäuferin nicht bestritten wurden. Eine Aufrechnung mit Forderungen eines Konzernunternehmens des Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

4.4 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Liefertermine und Lieferfristen, Annahmeverzug

5.1 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Der Beginn der vereinbarten Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Weitere Voraussetzung ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden.

5.2 Wird die Verkäuferin aufgrund eines Umstandes, den sie oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten haben, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5.3 Sofern der Lieferverzug nicht von der Verkäuferin oder einem Erfüllungsgehilfen wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung zu vertreten ist, und dies eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten), betrifft, haftet die Verkäuferin, beschränkt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht haftet die Verkäuferin nicht.

5.4 Höhere Gewalt und Ereignisse, die die Verkäuferin ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrsstörungen, Verzögerung in der Belieferung mit Rohstoffen oder Maschinen, Krieg oder hoheitliche Anordnungen), die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen die Verkäuferin, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

5.5 Sofern der Kaufvertrag ein Fixgeschäft (§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB; § 376 HGB) darstellt, haftet die Verkäuferin nach den gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Kunde als Folge des Lieferverzuges berechtigt ist, geltend zu machen, sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung sei entfallen.

5.6 Der Kunde ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt er in Annahmeverzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen. Bei Abholung durch den Kunden oder durch einen von ihm beauftragten Transportunternehmer müssen vereinbarte Termine pünktlich eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung des Abholtermins für versandfertig gemeldete Ware ist die Verkäuferin berechtigt, am nächsten Tag über das Material zu verfügen. Der Kunde trägt sämtliche durch die verspätete Abholung
oder Bereitstellung von Frachtmitteln entstandenen Kosten. Werden die bei Aufträgen über Lieferung mehrerer Teilmengen vereinbarten Lieferfristen und -termine vom Kunden nicht eingehalten, so ist die Verkäuferin nach fruchtloser Fristsetzung berechtigt, die restliche Ware zu liefern, von dem noch nicht erledigten Teil des Auftrags zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6. Versandbedingungen, Gefahrübergang

6.1 Die Lieferung der Artikel erfolgt – soweit nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist – auf dem Versandwege an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift. Eine Selbstabholung der bestellten Ware ist ebenfalls möglich.
Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift bei seiner Bestellung angegeben zu haben. Sollte der Kunde fehlerhafte Adressdaten hinterlegt haben und sollte es dadurch zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen – etwa erneut anfallende Versandkosten – so hat diese der Kunde zu tragen.

6.2 Eine Transportversicherung wird nur auf den rechtzeitig geäußerten Wunsch hin und auf Kosten des Käufers abgeschlossen. Transport- und sonstige Verpackungen werden, sofern nicht anders vereinbart ist, nicht zurückgenommen. Der Kunde ist zur Entsorgung der Verpackung eigenständig verantwortlich.

6.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht mit der Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall eines Versendungskaufs bereits mit Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über.

7. Eigentumsvorbehalt und Rücktritt

7.1 Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. 7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, oder bei falschen Angaben des Kunden über seine Kreditwürdigkeit, ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, sofern der Kunde die Gegenleistung noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat.

7.3 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt der Verkäuferin bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Verkäuferin behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Kunde auf Verlangen alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

7.4 Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes erfolgt stets für die Verkäuferin. Wird der Liefergegenstand mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Verkäuferin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.

7.5 Wird der Liefergegenstand mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der Verkäuferin anteilsmäßig das Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Verkäuferin.

7.6 Die Verkäuferin verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Verkäuferin.

8. Veränderte Verhältnisse beim Kunden
Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich, verfügt er außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über Ware, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde, oder löst er sein Unternehmen auf, ist die Verkäuferin berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, Wechsel auf Kosten des Kunden zurückzukaufen und nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsgestellung weiterzuliefern. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden ist die Verkäuferin berechtigt, nach ihrer Wahl entweder die vorstehenden Rechte geltend zu machen oder gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.

9. Mitteilung von Transportschäden

9.1 Der Kunde wird die Verkäuferin nach besten Kräften unterstützen, soweit diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.

9.2 Warenlieferungen sind vom Kunden auf etwaige Transportschäden zu überprüfen. Im Fall äußerlich erkennbarer Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, diese Schäden auf den jeweiligen Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; wird die Lieferung nicht zurückgewiesen, ist die Verpackung aufzubewahren.

9.3 Etwaige Rechte und Ansprüche des Kunden – vor allem die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln der (Kauf-)Sache – bleiben von den vorstehenden Regelungen der Ziff. 9.1 – 9.2 dieser AGB unberührt. Diese beinhalten daher auch keine Ausschlussfrist für Rechte des Kunden gemäß Ziff. 10 dieser AGB.

10. Mängelrechte, Verjährungsfristen

10.1 Die Mängelrechte der Verkäuferin richten sich nach Maßgabe der folgenden Absätze. Eigene Garantien gibt die Verkäuferin nicht ab.

10.2 Keine Mängelrechte bestehen bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware durch den Kunden entstanden sind.

10.3 Offensichtliche Mängel sind durch den Kunden innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Wochen ab Empfang der Ware über obig angeführte Kontaktdaten anzuzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Mängelanzeige.
Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

10.4 Ist die Kaufsache mangelhaft, leistet die Verkäuferin für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadenersatz verlangen. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen – kein Rücktrittsrecht zu. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde den Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Ware gemacht hat und billigerweise machen durfte.
Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10.5 Im Fall der Nachbesserung verpflichtet sich die Verkäuferin, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten zu tragen, sofern sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die bei der Fehlerbeseitigung oder dem Austausch von Produkten im Rahmen der Mängelhaftung eintreten können.

10.6 Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen ein Jahr, bei gebrauchten Sachen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Die einjährige Verjährungsfrist gilt nicht, wenn der Verkäuferin grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann. Sie gilt ferner nicht im Falle von der Verkäuferin zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß §§ 478, 479 BGB. Die Haftung der Verkäuferin nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

10.7 Die in den §§ 478, 479 BGB bestimmten Rückgriffsansprüche bleiben von den Regelungen der Ziff. 10.1 bis einschließlich 10.6 dieser AGB unberührt.

11. Haftungsbeschränkungen

11.1 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet die Verkäuferin uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen.
Darüber hinaus haftet die Verkäuferin uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

11.2 Für solche Schäden, die nicht von Ziff. 11.1 dieser AGB erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die Verkäufern, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten). Dabei beschränkt sich ihre Haftung auf die vertragstypischen, vorhersehbaren, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.

11.3 Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Ziff. 11.1 und 11.2 dieser AGB erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet die Verkäuferin nicht.

11.4 Im übrigen haftet die Verkäuferin nicht.

12. Datenschutz

12.1 Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von der Verkäuferin gespeichert und verarbeitet. Persönliche Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung erfragt, es sei denn, der Kunde wünscht zusätzliche Service-Dienstleistungen.

12.2 Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Geschäftszweckes von dem Verkäufer erhoben, verarbeitet und genutzt werden. 12.3 Die Verkäuferin gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an Dienstleistungspartner, die zur Vertragsabwicklung die Übermittlung von Daten anfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum. 12.4 Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Der Kunde kann jederzeit eine Löschung seiner Daten erwirken. Er hat ferner das Recht jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu verlangen unter der E-Mail: datenschutz@hw-parts.de. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.

12.5 Die persönlichen Daten des Kunden werden selbstverständlich vertraulich behandelt, insbesondere nicht zum Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung weitergegeben.

13. Änderung der allgemeinen Geschäftsbestimmungen 13.1 Die Verkäuferin behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt insbesondere durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet. 13.2 Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hingewiesen.

14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so bleiben die anderen Bestimmungen im übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Regelung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

15. Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

16. Erfüllungsort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Feldkirchen-Westerham, dies gilt insbesondere auch bei der Versendung von Waren.

17. Rechtswahl, Gerichtsstand

17.1 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

17.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Verkäuferin. Dasselbe gilt, wenn der Kunde als Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

18. Hinweis zur Rückgabe gebrauchter Batterien nach der Batterieverordnung:
Als Händler von Batterien sind wir gemäß Batteriegesetz verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:
Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batteriegesetz ausdrücklich verboten. Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns unter folgender Adresse zurücksenden:

Hans Werner GmbH & Co. KG
Weidacher Straße 31
83620 Feldkirchen-Westerham Germany

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind durch dieses Zeichen

und durch chemische Symbole (Hg für Quecksilber, Pb für Blei und Cd für Cadmium) gekennzeichnet.
Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

19. Informationen zur Altölverordnung
Als Händler sind wir im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren – und Getriebeöl gemäß der Altölverordnung verpflichtet, unsere Kunden wie folgt zu informieren:
Das Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle. Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten!
Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, können Sie Altöl in der maximal bei uns erworbenen Menge wieder kostenlos bei uns im Warenlager abgeben bzw. an folgende Adresse einschicken:

Hans Werner GmbH & Co. KG
Weidacher Straße 31
83620 Feldkirchen-Westerham Germany

Das gilt sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Wenn Sie derartige Abfälle oder Altöle zu uns einschicken, beachten Sie bitte die Transportvorschriften des von Ihnen beauftragten Versandunternehmens, Öl gilt als Gefahrgut! Achten Sie auf eine auslaufsichere Verpackung.
Sind Sie Unternehmer, benennen wir Ihnen auch gerne eine Annahmestelle in Ihrer Nähe.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung.

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